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Am 1. Mai 2011 fallen die Schranken am Arbeitsmarkt

offne grenzen

Am 1. Mai 2011 enden die Übergangsfristen zur Einschränkung der Freizügigkeit von Arbeitnehmern der EU-Beitrittsländer Slowenien, Ungarn, Tschechien, Slowakei, Polen und das Baltikum. Die meisten Experten sind sich einig, dass mit keinem "Ansturm" von Tschechen, Slowaken und Ungarn zu rechnen ist.

Was ändert sich bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit?

Nach den Übergangsbestimmungen bis 30.4.2011 in den Beitrittsverträgen war die Beschäftigung von Staatsbürgern aus Ungarn, Polen, Tschechien, Slowakei,Slowenien, Estland, Lettland und Litauen in Österreich nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz bewilligungspflichtig. Ab 1.5.2011 enfällt die Bewilligungspflicht für Staatsbürger dieser Länder, und Sie dürfen auch sonst keinen Beschränkungen unterworfen werden, die nicht auch für Österreicher gelten.

Wie verhält es sich künftig mit der Dienstleistungsfreiheit?

Am 1.5.2011 entfallen auch die Beschränkungen der Dienstleistungsfreiheit im Hinblick auf das Entsenden von Arbeitnehmern aus den oben genannten acht Ländern nach Österreich. Damit können in den bisher geschützten Wirtschaftsbereichen Arbeitnehmer aus diesen Staaten ohne, dass dafür eine Bewilligung erforderlich ist, nach Österreich entsandt werden.

Betroffen sind die Bereiche:

  • Gärtnerische Dienstleistungen
  • Be- und Verarbeitung von Natursteinen
  • Wach- und Schutzdienste
  • Reinigungsdienste
  • Hauskrankenpflege
  • soziale Dienste
  • Baugewerbe einschließlich verwandter Wirtschaftszweige
  • Herstellung von Stahl- und Leichtmetallkonstruktionen (Hallenbau, nicht aber der Anlagen- bzw. Maschinenbau)

Achtung: Auch nach dem Auslaufen der Übergangsregelungen sind bei der Entsendung von Arbeitnehmern bzw. bei der Arbeitskräfteüberlassung nach Österreich Formalerfordernisse zu beachten. In beiden Fällen sind verschiedene Informations-, Melde-, Anzeige-, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten einzuhalten. Deren Verletzung kann zu beträchtlichen Verwaltungsstrafen - insbesondere auch für den in Österreich ansässigen Auftraggeber bzw. Beschäftiger - führen.

Sonderfall: Bulgarien, Rumänien Staatsbürger der Länder Bulgarien und Rumänien müssen sich aufgrund von Übergangsbestimmungen in den Beitrittsverträgen noch bis 31.12.2013 gedulden bis die Beschränkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit sowie in der Dienstleistungsfreiheit fallen.

©StepStone Österreich GmbH

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