Ärgerlich, wenn das Bewerbungsgespräch durch mangelnde Vorbereitung oder unangemessenes Benehmen zur Pleite wird.
Es gibt kein prinzipielles Richtig oder Falsch.
Der Schwindel der Bewerber und die unerreichbaren Anforderungen von seiten der Unternehmen.
Bei den so genannten "nicht zulässigen Fragen", kann Sie niemand belangen, wenn Sie Ihre tatsächlichen Absichten verschweigen oder einfach nicht die Wahrheit sagen.
Erfahren Sie, was der Personalentscheider über Sie herausfinden möchte.