Der Röntgenblick des Interviewers soll Grenzen haben. Die gestellten Fragen im Einstellungsgespräch sollen mit der Arbeitsleistung, oder im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen. Fragen, die in die persönliche Sphäre eindringen, müssen Sie nicht beantworten. Bei den so genannten "nicht zulässigen Fragen", kann Sie niemand belangen, wenn Sie Ihre tatsächlichen Absichten verschweigen oder einfach nicht die Wahrheit sagen.
Fragen zu folgenden Themen sind unzulässig:
Gesundheitszustand
Bei Fragen, die den Gesundheitszustand betreffen, ist nach der Rechtsprechung eine Interessenabwägung vorzunehmen; Nur wenn Gefahr für Leben und Gesundheit anderer im Betrieb Beschäftigter besteht, hat der Dienstgeber ein Recht auf Auskunft.
Schulden und Vermögensverhältnisse
Prinzipiell sind Vermögensverhältnisse Privatsache. Geht es jedoch um die Besetzung eines Vertrauenspostens im Finanzbereich, dann darf Ihnen der Interviewer - besonders wenn es sich um Schulden handelt - Fragen stellen.
Partei und Religionszugehörigkeit
Fragen ob und welcher Partei oder Konfession Sie angehören, sollten den Interviewer nicht interessieren. Die Zugehörigkeit darf aber den Firmenablauf nicht stören.
Schwangerschaft
Die Frage nach einer bestehenden Schwangerschaft ist unstatthaft, deshalb darf auch geleugnet werden. Darf die zu vergebende Stelle von Schwangeren nicht durchgeführt werden (z.B. Lastenheben) ist eine Frage berechtigt.
Vorstrafen/Straftaten
Handelt es sich um keine Vertrauensposition, dann können Sie auf die Frage nach Straftaten, eine Gegenfrage stellen: z.B. in welchen Zusammenhang steht die Frage mit meiner Bewerbung. Oder Sie antworten schlicht und einfach: "die Frage ist mir zu privat".
Heirat und Kinderwunsch
Diese Frage darf weder an Frauen, noch Männer gerichtet werden. Würde aus diesen Fragen eine Benachteiligung entstehen, verstößt dies gegen das geltende Gesetz.
Sexuelle Neigungen
Sexuelle Orientierung der Mitarbeiter, dürfen den Arbeitgeber keinesfalls interessieren. Auch dürfen auf Grund dieser sexuellen Neigungen, keinerlei Nachteile entstehen.
Daniela Schlick
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