Ein neues Dienstverhältnis beginnt meist mit einer Probezeit und zwar immer dann, wenn das der Kollektivvertrag vorsieht oder es im Arbeitsvertrag beschlossen wird. Wird die Probezeit vereinbart, darf sie für Arbeiter und Angestellte maximal ein Monat dauern.
Kündigung innerhalb der Probezeit
Innerhalb dieser Zeit kann das Dienstverhältnis jederzeit ohne Angabe von Gründen und unter Einhaltung von Fristen und Terminen von beiden Seiten aufgelöst werden. Und es gibt noch eine Besonderheit: Während der Probezeit gibt es keinen Kündigungsschutz für werdende Mütter oder Präsenzdiener.
Unbefristetes Dienstverhältnis
Arbeiten Sie über die Probezeit hinaus, geht das Dienstverhältnis automatisch in ein unbefristetes Dienstverhältnis über. Jetzt bedarf es einer ordnungsgemäßen Kündigung, wenn das Arbeitsverhältnis gelöst werden soll.
Befristung
Möglicherweise bekommen Sie nach der Probezeit vorerst einen befristeten Dienstvertrag. Das bedeutet, das Dienstverhältnis wird auf drei Monate, ein Jahr oder auch länger abgeschlossen.
Es endet automatisch durch Zeitablauf und kann vor Ende der Befristung weder durch den Arbeitnehmer noch den Arbeitgeber gekündigt werden. Wenn ein befristetes Dienstverhältnis stillschweigend fortgesetzt wird, wird automatisch ein unbefristetes Dienstverhältnis begründet.
Eine Wiederholung der Befristung (Kettendienstverhältnis) ist jedenfalls ohne Vorliegen rechtfertigender Gründe unzulässig.
Daniela Schlick
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