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Arbeiten in Frankreich

Arbeiten in Europa

Land und Leute
Will man in Frankreich leben und arbeiten, sollte man über ausreichend gute Sprachkenntnisse verfügen, da diese für das Arbeiten und das Zurechtfinden im Alltag so gut wie immer ein Muss sind. Obwohl Frankreich landschaftlich und kulturell sehr vielfältig ist, gilt Paris als das wirtschaftliche Zentrum des Landes. Im Ballungsgebiet leben und wohnen über 10 Millionen Menschen. Andere Wirtschaftszentren sind Lille, Lyon und Marseille.

Allgemein sind die Chancen als Nicht-Franzose/Nicht-Französin auf dem französischen Arbeitsmarkt nicht so schlecht, allerdings sollte man sehr gut französisch sprechen können. Nebenbei muss man sich auch noch gegenüber den französischen Hochschulabsolventen durchsetzen. Diese beenden im Schnitt mit bereits 23 Jahren ihr Studium.

EU-Bürger (Kernstaaten)
Als Bürger der EU-Kernstaaten, Islands, Maltas, Norwegens und Zyperns hat man freien Zugang zum französischen Arbeitsmarkt. Lediglich ein gültiger Reisepass oder Personalausweis ist nötig, um sich in Frankreich aufhalten zu dürfen. Sollte der Arbeitsaufenthalt länger als drei Monate dauern, muss man sich bei der Polizeipräfektur unter Vorlage einer Bescheinigung des Arbeitsgebers eine Aufenthaltserlaubnis holen. Selbstständige müssen einen Eintrag des Gewerbes im Handelsregister vorweisen können.

EU-Bürger (neue Mitgliedsstaaten)
Bürger der neuen EU-Mitgliedsstaaten (mit Ausnahme von Malta und Zypern) fallen nach wie vor unter eine Übergangsfrist. Einem Arbeitssuchenden aus diesen Ländern ist es nicht erlaubt, spontan zur Arbeitssuche nach Frankreich zu kommen. Einstellungsinitiativen gehen ohne Ausnahme von französischen Firmen aus, die eine Stellenausschreibung anbieten und Bewerber auch außerhalb von Frankreich suchen können. Wenn die geplante Beschäftigung in der Liste der offenen Berufe enthalten ist, steht einer Beschäftigung in Frankreich nichts im Wege. Auf dieser Liste befinden sich momentan Berufe wie Maurer, Dachdecker oder auch Köche. Ist die Beschäftigung nicht auf dieser Liste aufgeführt, so muss der Arbeitgeber nachweisen können, dass er Bewerber auf dem französischen Arbeitsmarkt nicht finden kann.

Bei Aufenthalten, die drei Monate übersteigen, ist es nötig, eine Aufenthaltserlaubnis einzuholen. In einem solchen Fall muss sich der Arbeitnehmer bei der Ausländerbehörde der Präfektur seines Aufenthaltsortes oder bei der Gemeindevewaltung melden und eine Ausfertigung des vorgesehenen Arbeitsvertrages, einen Pass und die Bescheingung über die Eignungsuntersuchung vorlegen.

Nicht EU-Bürger
Möchte man als Bürger eines Nicht-EU-Staates in Frankreich arbeiten, wird unter manchen Voraussetzungen ein Visum benötigt. Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis sind zwingend erforderlich und schwer zu bekommen. Weitere Auskünfte kann man sich französischen Botschaft des jeweiligen Heimatlandes einholen.

Anerkennung von Abschlüssen
In Berufen, die durch eine sektorale Richtlinie abgedeckt sind (Apotheker, Krankenpfleger, Hebammen, Ärzte, Tierärzte, Zahnärzte,Architekten), wird der berufsqualifizierende Abschluss anderer EU-Staaten voll anerkannt. Bei den geregelten Berufen, die nicht durch eine sektorale Richtlinie abgedeckt sind, wird die Anerkennung eines Diploms von offizieller Stelle erforderlich. Oft tritt dieser Fall bei Berufen im Gesundheits- und Rechtswesen, im Bauwesen, im Verkehrswesen usw. ein. In diesen Fällen sollte man sich an die zuständige Dienststelle des jeweilig zuständigen Ministeriums oder auch an den Vorstand der betreffenden Berufskammer wenden.

Jobsuche & Bewerbung
In Frankreich sind Initiativbewerbungen sehr oft das Mittel der Wahl bei der Jobsuche. Trotzdem lohnt sich ein Blick auf www.stepstone.fr

In Bewerbungen werden - wie auch bei uns üblich - Lebenslauf und das Motivationsschreiben gefordert. Der CV sollte in den wichtigsten Punkte gegliedert und rückwärts-chronologisch aufgebaut sein. Zeugniskopien werden üblicherweise nicht beigelegt. Die Angabe von Referenzen ist nicht besonders wichtig, um so mehr aber die Reputation der Hochschule. Falls die eigene Universität oder Ausbildungsstätte eine Kooperation mit einer renommierten französischen Einrichtung hat, sollte das unbedingt Erwähnung in der Bewerbung finden. Weiters legen französische Arbeitgeber viel Wert auf die Persönlichkeit und die gelungene Selbstdarstellung eines potentiellen neuen Mitarbeiters.

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